Zusammenarbeit mit der Lernpraxis

Sie sind Arzt/Ärztin, Psycholog/in, oder Therapeut/in? Arbeiten Sie in der Justiz, in einer sozialen Einrichtung oder für einen sozialen Dienst? Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Patienten mit unserem Fachwissen zur Seite.

Formulare zur Zuweisung

Anordnung psychologische Psychotherapie Lernpraxis
Verordnung Ergotherapie Lernpraxis

Kontakt Lernpraxis

Telefon: 044 213 10 10
E-Mail: kontakt@lernpraxis.ch
HIN-Mail: lernpraxis@hin.ch

Angebote

Psychotherapie

Unsere Fachpersonen arbeiten mit systemischen, hypnotherapeutischen, gestalttherapeutischen oder kognitiv-verhaltenstherapeutischen Therapieansätzen. Dabei werden auch weitere, spezifische Ansätze wie die Prozess- und embodimentfokussierte Psychologie (PEP), Traumatherapie und Schematherapie verwendet.

Bitte verwenden Sie für die Zuweisung das offizielle Formular: Anordnung Psychotherapie Lernpraxis

Abklärungen

Wir haben in der Lernpraxis ein breites Sortiment von standardisierten Tests und führen diverse Abklärungen durch. Gerne führen wir diese auf Ihren Auftrag bzw. Ihre Zuweisung durch: ADHS / ADS, Lese-Rechtschreibstörung (LRS), Dyskalkulie, Hochbegabung, Lernpotenzial, Schulreife.

Lerncoaching

Unsere Fachpersonen nutzen im Lerncoaching Elemente aus der Lernpsychologie, Neuropsychologie,  Entwicklungspsychologie, Verhaltenspsychologie, Motivation, Psychotherapie, Pädagogik und Sonderpädagogik und die Ansätze des dynamischen Lernens von Feuerstein.

Ergotherapie

In der Lernpraxis setzen die Fachpersonen gezielte Bewegungsangebote, handwerkliche und gestalterische Aktivitäten und Handlungen sowie kognitive Aufgabenstellungen aus dem täglichen Leben ein.

Bitte verwenden Sie für die Zuweisung das offizielle Formular, damit wir die Kostengutsprache bei der Krankenkasse einholen können: Verordnung Ergotherapie Lernpraxis

Finanzierung

Selbstzahler

Die Kosten werden durch den Klienten bzw. durch deren Eltern übernommen.

Krankenkasse – Grundversicherung

Psychotherapie: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90% der Kosten, während die Patienten bzw. deren Eltern 10% übernehmen.
Abklärung: Je nach Therapeut beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für eine Abklärung. Wenn die Abklärung durch die Grundversicherung abgedeckt ist, werden die Kosten zu einem Teil übernommen, in Abhängigkeit des Abklärungs-Typs.

Invalidenversicherung (IV)

Besteht eine Verfügung für eine Psychotherapie oder eine Abklärung, dann werden die Kosten durch die IV übernommen. Bitte beachten Sie, dass nur ein Teil unserer Therapeuten Leistungen über die IV abrechnen können.

Zusatzversicherung

Je nach Therapeut und Versicherungsmodell beteiligt sich die Zusatzversicherung an den Kosten. Wir empfehlen eine Vorabklärung mit der Zusatzversicherung.