Dyskalkulie oder einfach “nicht so gut in Mathe”?
Bei einer Abklärung wird anhand neuropsychologischer Tests die Frage beantwortet, ob bei einer Person eine Dyskalkulie – auch Rechenstörung genannt – vorliegt oder nicht.
Eine Dyskalkulie/Rechenstörung zeichnet sich dadurch aus, dass die Rechenleistung sich deutlich von der allgemeinen Leistungsfähigkeit der Person und der aufgrund ihres Alters zu erwartenden Leistung unterscheidet. Im Lesen und in der Rechtschreibung hingegen zeigen sich im Vergleich keine Auffälligkeiten und die Intelligenz liegt in der Norm.
Die Diagnose der Rechenstörung bedingt das Erlernen der Grundrechenarten in der Schule. Eine Rechenstörung kann somit ca. ab der 2. Primarklasse diagnostiziert werden. Wir bieten Dyskalkulie-Abklärungen in der Lernpraxis für Kinder ab ca. 7-8 Jahren, für Jugendliche und für Erwachsene an.
Mögliche Indikationen für eine Dyskalkulie-Abklärung
- deutliche Schwierigkeiten im Rechnen bei sonst normaler Schulleistung
- hohe Frustration, Vermeidungstendenzen und geringe Motivation für das Fach Mathematik
- geringes Selbstvertrauen beim Rechnen (“Ich bin dumm”)
Zweck und Ablauf der Dyskalkulie-Abklärung
Die Abklärung beantwortet objektiv die Frage, ob eine Rechenstörung vorliegt oder nicht. Dies hilft, mehr Verständnis gegenüber der betroffenen Person (oder sich selbst) aufzubauen, was wiederum den Leidensdruck reduziert. Die Abklärung ermöglicht die Einleitung von schulischen Massnahmen (z.B. einen Nachteilsausgleich) und Fördermassnahmen (z.B. Lerncoaching, Psycho- oder Ergotherapie).
Abklärungsablauf:
- Erstgespräch und Anamnese (ca. 1.5 Stunden)
- Durchführung neuropsychologischer Tests (ca. 3-5 Stunden, auf 2-3 Termine verteilt)
- Rückmelde- und Beratungsgespräch (ca. 1.5 Stunden)
Nach dem Schlussgespräch werden Ihnen die Testresultate, die Beurteilung und die Empfehlungen in Form eines schriftlichen Berichts zugestellt.
Kosten
Die Kosten einer Dyskalkulie-Abklärung belaufen sich in der Regel auf ca. 1’750.- bis 2’340.- Fr. Abgerechnet wird nach Aufwand zu einem Ansatz von 195 Fr. pro Stunde. Verrechnet werden die Gespräche, die Untersuchung, die Auswertung der Testresultate und das Verfassen des Berichts. Selbstverständlich werden Sie frühzeitig informiert, wenn z.B. zusätzliche Tests angezeigt sind, die über den Rahmen einer klassischen Dyskalkulie-Abklärung hinausgehen.
Finanzierung
Selbstzahler
Die Kosten werden durch den Klienten bzw. durch deren Eltern übernommen.
Krankenkasse – Grundversicherung
Je nach Therapeut beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für eine Abklärung. Wenn die Abklärung durch die Grundversicherung abgedeckt ist, werden die Kosten zu einem Teil übernommen, in Abhängigkeit des Abklärungs-Typs. Damit die Grundversicherung sich an den Kosten beteiligt, benötigen Sie eine Anordnung (Lernpraxis – Anordnungsformular) von Ihrem Arzt/Ärztin oder dem Arzt/Ärztin Ihres Kindes.
Zusatzversicherung
Je nach Therapeut und Versicherungsmodell beteiligt sich die Zusatzversicherung an den Kosten. Wir empfehlen eine Vorabklärung mit der Zusatzversicherung
Terminvereinbarung
Ein telefonisches Vorgespräch mit einer Fachperson dauert ungefähr 30 Minuten und ist kostenpflichtig. Bei Fragen dürfen Sie uns selbstverständlich anrufen (044 213 10 10) oder eine E-Mail senden (kontakt@lernpraxis.ch).