LRS oder einfach “nicht so gut im Lesen und Schreiben”?

Bei einer Abklärung wird anhand von neuropsychologischen Tests die Frage beantwortet, ob bei einer Person eine Dyslexie oder Legasthenie – neu Lese-Rechtschreibstörung (LRS) oder isolierte Rechtschreibstörung genannt – vorliegt oder nicht. Wir bieten LRS-Abklärungen in der Lernpraxis für Kinder ab 7 Jahren, für Jugendliche und für Erwachsene an.

Eine LRS zeichnet sich dadurch aus, dass die Lese- und Rechtschreibleistung sich deutlich von der allgemeinen Leistungsfähigkeit der Person und der aufgrund ihres Alters zu erwartenden Leistung unterscheidet. Bei einer isolierten Rechtschreibstörung treten die Schwierigkeiten lediglich bei der Rechtschreibung auf. Im Rechnen hingegen zeigen sich im Vergleich keine Auffälligkeiten und die Intelligenz liegt in der Norm.

Mögliche Indikationen für eine LRS

  • deutliche Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben im Vergleich zur sonstigen Schulleistung
  • hohe Frustration, Vermeidungstendenzen und geringe Motivation für das Lesen zu Hause und in Sprach-Fächern in der Schule
  • geringes Selbstvertrauen beim Lesen und Schreiben (“Ich bin dumm”)

Zweck und Ablauf der Lese-Rechtschreibstörung Abklärung

Die Abklärung beantwortet objektiv die Frage, ob eine LRS vorliegt oder nicht. Dies hilft, mehr Verständnis gegenüber der betroffenen Person (oder sich selbst) aufzubauen, was wiederum den Leidensdruck reduziert. Die Abklärung ermöglicht die Einleitung von schulischen Massnahmen (z.B. einen Nachteilsausgleich) und Fördermassnahmen (z.B. Lerncoaching, Psycho- oder Ergotherapie).

Abklärungsablauf:

  1. Erstgespräch und Anamnese (ca. 1.5 Stunden)
  2. Durchführung neuropsychologischer Tests (ca. 3-5 Stunden, auf 2-3 Termine verteilt)
  3. Rückmelde- und Beratungsgespräch (ca. 1.5 Stunden)

Nach dem Schlussgespräch werden Ihnen die Testresultate, die Beurteilung und die Empfehlungen in Form eines schriftlichen Berichts zugestellt.

Kosten

Die Kosten einer LRS-Abklärung belaufen sich in der Regel auf ca. 1’700 bis 2’400 Fr. Abgerechnet wird nach Aufwand zu einem Ansatz von 195 Fr. pro Stunde. Verrechnet werden die Gespräche, die Untersuchung, die Auswertung, Analyse und Interpretation der Testresultate und das Verfassen des Berichts. Selbstverständlich werden Sie frühzeitig informiert, wenn z.B. zusätzliche Tests angezeigt sind, die über den Rahmen einer klassischen LRS-Abklärung hinausgehen.

Finanzierung

Selbstzahler
Die Kosten werden durch den Klienten bzw. durch deren Eltern übernommen.

Krankenkasse – Grundversicherung
Je nach Therapeut beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für eine Abklärung. Wenn die Abklärung durch die Grundversicherung abgedeckt ist, werden die Kosten zu einem Teil übernommen, in Abhängigkeit des Abklärungs-Typs. Damit die Grundversicherung sich an den Kosten beteiligt, benötigen Sie eine Anordnung (Lernpraxis – Anordnungsformular) von Ihrem Arzt/Ärztin oder dem Arzt/Ärztin Ihres Kindes.

Zusatzversicherung
Je nach Therapeut und Versicherungsmodell beteiligt sich die Zusatzversicherung an den Kosten. Wir empfehlen eine Vorabklärung mit der Zusatzversicherung

Terminvereinbarung

Ein telefonisches Vorgespräch mit einer Fachperson dauert ungefähr 30 Minuten und ist kostenpflichtig. Bei Fragen dürfen Sie uns selbstverständlich anrufen (044 213 10 10) oder eine E-Mail senden (kontakt@lernpraxis.ch).

Unsere Fachpersonen für Legasthenie- / LRS-Abklärungen